Die Verlosung ist abgeschlossen. Wir haben insgesamt 31.150 € gesammelt und können damit 208 Menschen einen 150 € Weihnachtsbonus schenken.
Geschenke für die Kleinen, was leckeres zu Essen oder einfach nur der Fahrschein zu den Eltern sind Mehrkosten, die mit Hartz IV nicht zu stemmen sind. Bis 2005 wurde noch ein symbolischer Weihnachtsbonus zusätzlich zur Sozialhilfe ausgezahlt, doch seit Hartz 4 ist damit Schluss. Die Inflation und steigende Strompreise bringen das Fass komplett zum Überlaufen und rücken ein sorgenloses Weihnachtsfest für Menschen in Hartz IV in weite Ferne.
Das verstärkt das Gefühl der gesellschaftlichen und sozialen Ausgrenzung, das viele Menschen in der Grundsicherung ohnehin schon erleben. Besonders hart trifft das die 1,9 Millionen Kinder in Hartz IV.
Deswegen verschenken wir im dritten Jahr in Folge an so viele Menschen wie möglich einen einmaligen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro - schnell und unbürokratisch. Damit man sich zur Weihnachtszeit mal was gönnen kann und Kinderaugen strahlen. Letztes Jahr konnten wir mit eurer Hilfe 25.000 Euro sammeln und das wollen wir dieses Jahr natürlich noch einmal toppen!
Dauerspende: Wir finanzieren uns komplett aus Spenden. Als Hartzbreaker unterstützt du uns monatlich mit einem Betrag deiner Wahl.
Wir packen schon mal 6000 Euro in den Topf und können damit bereits 40 Menschen beschenken. Jetzt brauchen wir eure Unterstützung, damit es noch sehr viel mehr werden! Jede Überweisung mit dem Betreff „Weihnachten“ geht ohne Umwege in voller Höhe an Menschen in Hartz IV und wird am 14.12.2022 im Zufallsprinzip an alle Teilnehmenden verteilt.
Bitte nutzt die E-Mail Adresse mehrbedarf@posteo.de ausschließlich, um euch für den Weihnachtsbonus anzumelden. Der Inhalt der E-Mail spielt dabei keine Rolle und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen. Um allen eine faire Chance zu geben und so viele Familien wie möglich zu unterstützen, kann jeder Haushalt nur einmal teilnehmen & gewinnen. Wir losen am 14. Dez 12 Uhr die Gewinner*innen im Zufallsprinzip aus. Ihr werdet nur dann kontaktiert, wenn ihr auch gewonnen habt. Ihr habt Fragen? Schreibt uns an info@sanktionsfrei.de.
*Die Zahlung leisten wir unter Anwendung des Tafelparagraphen 11a (4) SGB II. Dieser berechtigt Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege dazu, existenzsichernde Zahlungen an Bedürftige zu leisten, die nicht als Einkommen zählen. Das Jobcenter macht trotzdem Stress? In dem Fall schicken wir euch ein Schreiben zu unserer Gemeinnützigkeit und der geleisteten Zahlung, das ihr an das Jobcenter weitergeben könnt. Sollte das Jobcenter dann immer noch nicht einverstanden sein, kümmern sich unsere Anwält*innen drum.